Hallenordnung Tennishalle

 
 
  1. Mit Abschluss einer gültigen Mietvereinbarung wird diese Hallenordnung Vertragsbestandteil. Die Hallenordnung dient dazu, dem Mieter Verhaltensmaßregeln an die Hand zu geben, um die zweckdienliche Nutzung der Tennisplätze, den Schutz des Gebäudes und seiner Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Hallenordnung sind Vertragsverletzungen, die den Hallenbetreiber berechtigen, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.
  2. Die Nutzung der Tennisfelder und Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Möglichkeiten hierfür sind der Abschluss eines Saison-Abos oder die Buchung von Einzelstunden. Zusätzlich zu den Saison-Abos werden auch Wertkontingente mit verschiedenen Ermäßigungssätzen angeboten. Saison-Abos und Wertkontingente können nur über das Sekretariat der SGA-Tennisabteilung, Birgit Ansorge, E-Mail-Adresse: tennis@sg-arheilgen.de erworben werden.
  3. Einzelstunden können über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Um Einzelbuchungen von Plätzen vorzunehmen, melden Sie sich bitte über das System an, suchen sich eine freie Stunde im System aus und buchen diese. Die Kosten für die gebuchte Stunde wird Ihnen per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Eine Barzahlung der Stunde ist nicht möglich. Der Lastschrifteinzug erfolgt einmal pro Monat durch die SGA-Tennisabteilung. Die Mindestmietdauer für einen Platz beträgt eine Stunde. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen nicht spielen, können Sie eine gebuchte Stunde bis 12 Stunden vor Beginn der gebuchten Spielzeit kostenlos über das System stornieren. Danach ist keine Stornierung mehr möglich und die Stunde ist zu bezahlen.
  4. Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, einen Tennisplatz inkl. Beleuchtung zu benutzen. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung für die Spieler, die Umkleideräume, Duschen, Toiletten und den Aufenthaltsraum zu benutzen.
  5. Für den Zugang zur Halle ist ein PIN-Code erforderlich. Dieser PIN-Code berechtigt zum Zugang in die Halle ab 15 Minuten vor der gebuchten Stunde und ist gültig bis zum Ende der gebuchten Stunde. Auch die Steuerung des Lichtes wurde zentralisiert. Die Beleuchtung auf den gebuchten Plätzen geht 5 Minuten vor der gebuchten Zeit an und 5 Minuten nach der gebuchten Zeit aus. Der Pin-Code wird Ihnen bei der Buchung von Einzelstunden oder eines Saison-Abos durch das Online-Buchungssystem zur Verfügung gestellt. Das Eingabefeld für den PIN-Code befindet sich links neben der Eingangstür zur Tennishalle.
  6. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung haben die Platzbenutzer den entsprechenden Mietpreis zu zahlen. Die Spielzeit wird durch die Hallenuhr bestimmt.
  7. Die Tennishalle der SG Arheilgen mit dem zugehörigen Sozialtrakt (Duschen, Garderoben, Toiletten, Aufenthaltsraum) ist pfleglich zu behandeln. Bei aufgetretenen Schäden ist der Vorstand bzw. der Platzwart zu benachrichtigen. Die Überwachung der Hallenordnung obliegt den Vorstandsmitgliedern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  8. Beschädigungen der Tennishalle und ihrer Einrichtungen führen zu Schadenersatzforderungen. Eltern haften für ihre Kinder.
  9. Das Betreten der Tennishalle ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Die Tennisplätze dürfen nur in vollständiger Tenniskleidung bespielt werden.
  10. Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebes ist die ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler muss mindestens fünf Minuten vor Beendigung der Spielzeit den Platz bis in die Ecken mit dem Schleppnetz abziehen (kreisförmig, von außen nach innen) und die Linien fegen.
  11. Die Kücheneinrichtungen im Aufenthaltsraum dürfen von den Mietern benutzt werden. Dabei ist aber unbedingt sicherzustellen, dass alle benutzten Einrichtungen wieder in ordentlichem, sauberen und gebrauchsfertigem Zustand hinterlassen werden. Insbesondere ist der Müll wegzuräumen, das Geschirr zu spülen und aufzuräumen und keine Lebensmittel im Kühlschrank zurückzulassen. Beschädigtes oder zerbrochenes Geschirr (auch Gläser) sind der Abteilungssekretärin zu melden und zu ersetzen.
  12. Das Rauchen in der Halle, im Vorraum sowie in den Garderoben ist verboten.
  13. Der Mieter und seine Partner benutzen die Tennishalle auf eigene Gefahr/ Verantwortung. Für verlorene oder entwendete Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet.
  14. Tiere sind in der Halle und dem Sozialtrakt nicht zugelassen.
  15. Den Anordnungen der von der SGA-Tennisabteilung autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Die Anordnungen sind für alle Hallenbenutzer verbindlich.
  16. Für besondere Anlässe und Veranstaltungen hält sich die SGA-Tennisabteilung das Recht vor, über die Plätze zu verfügen. In diesem Falle wird Ersatzspielzeit angeboten oder die Platzmiete anteilig vergütet.
  17. Für den Ausfall von gemieteten Hallenzeiten aus Gründen, die nicht vom Hallenbetreiber zu vertreten sind, wird kein Ersatz geleistet.
  18. Durch die Platzreservierung gilt die Hallenordnung als bekannt und in jeder Beziehung anerkannt. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass auch seinen Mitspielern diese Hallenordnung bekannt ist und eingehalten wird.
  19. Wir weisen darauf hin, dass in der Halle und im Aufenthaltsraum/Eingangsbereich eine Kameraüberwachung erfolgt.

Der Vorstand der Tennisabteilung Januar 2018

 
 
 
 
 
 

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